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Widnmann-Palais

Profanbau (Lat: 48.3069; Long: 11.9075)

Das Widnmann-Palais - standesgemäße Wohnung für den Landrichter

Bis 1983 war hier das Landratsamt untergebracht. So konnten wenigstens die Bürger, die etwas auf dem Amt zu tun hatten, einen Eindruck von den Räumen gewinnen. Seit dem Auszug des Landratsamts wird das Gebäude gewerblich genutzt und ist nicht mehr öffentlich zugänglich.

Bauherr des Palais mit seiner im Empire-Stil gestalteten Fassade war Johann Nepomuk Josef Freiherr von Widnmann, seines Zeichens erster Landrichter in Erding. Wobei die Funktion eines Landrichters im damals noch kurfürstlich regierten Bayern weit mehr umfasste, als nur Gericht zu halten. Einem Landrichter oblagen damals auch alle Verwaltungsaufgaben - die Position war also eine Mischung aus Landrat, Gerichtspräsident und Notar. Entsprechend dürfte das Amt auch recht einträglich gewesen sein, denn mit einem heutigen Richtergehalt hätte sich Freiherr von Widnmann wohl schwerlich einen solch repräsentativen Palast leisten können.

Durchquert man die Passage im Widnmann Palais so gelangt man in der Roßmayergasse zu einem reizvollen Gartenpavillon aus dem 17. Jahrhundert, der zum Palais gehörte. Seine Fundamente stammen von einem Wehrturm der mittelalterlichen Stadtbefestigung. Die Ostwand des Gartenhauses ist Teil der hier noch vorhandene Stadtmauer. Nach einem anstrengenden Verhandlungstag konnte Landrichter Widnmann im Pavillon bei einem Tässchen Tee den Tag nochmals Revue passieren lassen.

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